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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Basys AG, CH-3422 Kirchberg

 

1. Geltungsbereich

Die AGB gelten, vorbehältlich künftiger schriftlicher Änderung, für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Basys AG und ihren Kunden. Als Kunde gilt der Empfänger der Offerte, und/oder der Rechnung, und/oder der technischen Unterlagen und/oder der Ware.

 

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Die vorliegenden AGB gehen allfälligen allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. Einkaufsbedingungen) der Kunden vor.

2. Vertragsschluss

Durch seine Bestellung oder technischen Anfrage (mündlich, schriftlich oder elektronisch) anerkennt der Kunde sämtliche Bestimmungen unserer AGB. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen, rechtsgültig unterzeichneten Zustimmung der Basys AG. Andere als in der schriftlichen Offerte oder deren Anhängen spezifizierte Auftragsinhalte bilden nicht Vertragsgegenstand.

3. Preise

Sämtliche Listenpreise verstehen sich exkl. MwSt. und allfällige Zuschläge (z.B. LSVA, Materialteuerungszuschlag MTZ, spezielle Verpackung usw.). Der gültige MTZ ist unter www.basys.ch aktuell publiziert. Allfällige Rabatte werden auf unseren Offerten und Rechnungen ausgewiesen. Wenn nichts anderes auf unserer Offerte vermerkt ist, behält sie während 3 Monate ab Datum der Offerte ihre Gültigkeit.

4. Lieferkonditionen

Ein Transportkostenanteil inkl. LSVA-Zuschlag wird bei jeder Lieferung in Rechnung gestellt. Expresslieferungen bei Lieferung innert 36 Stunden ab Bestellung werden zu Selbstkosten an den Kunden weiterverrechnet.

 

Bei Lieferverzug steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag zu.

 

Die Versicherung der Ware ist Sache des Kunden.

 

5. Höhere Gewalt

Von uns nicht beeinflussbare Umstände (z.B. Lieferengpässe unserer Rohstofflieferanten), welche auf die Vertragserfüllung einwirken, gelten als höhere Gewalt. In diesem Falle behalten wir uns das Recht vor, Auftragsbedingungen teils oder gänzlich zu ändern (und beispielsweise Teillieferungen vorzunehmen).

6. Zahlungskonditionen

Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen rein netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei verspäteten Zahlungen ist ohne weitere Mahnung ein Verzugszins in Höhe von 0,8 % pro Monat geschuldet. Ferner darf die Basys AG Ware, die nicht fristgerecht bezahlt wird, jederzeit und ohne die Zustimmung des Kunden wieder in Besitz nehmen. Mit der Rücknahme der Ware geht auch das Eigentum wieder auf die Basys AG über.

Zahlungsrückbehalte sind nicht zulässig. Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Jegliche Verrechnung ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung ist ausgeschlossen.

7. Garantie, Gewährleistung

Die Basys AG gewährleistet ausschliesslich die technischen Spezifikationen ihrer Produkte, wie sie aus den dem Abnehmer zuletzt abgegebenen Produktblättern ersichtlich sind (Elementzeichnungen bei Spezialtypen und Dokumentationen bei Standardtypen). Änderungen aufgrund neuer Erkenntnisse (z.B. Stand der Technik) oder Vorschriften (z.B. Normen) bleiben ausdrücklich vorbehalten; in diesem Falle sind bereits abgegebene Offerten als freibleibend zu betrachten.

 

Allfällige Mängel sind innert 7 Tagen nach Warenempfang, unter Angabe des festgestellten Mangels, schriftlich bei Basys AG anzuzeigen. Bei verspäteter Anzeige verwirken die Gewährleistungsrechte. Vorbehalten bleiben versteckte Mängel.

 

Bei Mängeln wird nach der Wahl der Basys AG entweder neue, mängelfreie Ware geliefert, nachgebessert oder es erfolgt eine Gutschrift bis höchstens zum Fakturabetrag. Weitere Schadens-ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8. Haftung

Die Basys AG haftet nicht für Schaden, der aufgrund fehlerhafter Anwendung oder durch unsachgemässen Einbau zustande kommt. In diesem Zusammenhang sind unsere technische Dokumentationen, der Stand der Technik sowie die Regeln der Baukunst zu beachten.

 

Alle Angaben der Basys AG sind als Vorschläge zu verstehen, die vom zuständigen Ingenieur oder Planer überprüft und freigegeben werden müssen. Die Beurteilung des statischen Modells der Tragstrukturen (Tragsicherheit und Gebrauchtauglichkeit, Weiterleitung der Kräfte) obliegt ebenfalls ausschliesslich dem Ingenieur oder Planer.

Generell haftet die Basys AG nur für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und die in ihrem Verantwortungsbereich liegen.

 

Die Basys AG haftet für das eigene Verhalten (also das Verhalten von Mitarbeitenden) höchstens bis zum Fakturabetrag. Jegliche Haftung für Hilfspersonen (Lieferanten, Erfüllungsgehilfen) ist ausgeschlossen. Stattdessen werden allfällige Ansprüche der Basys AG an solche Hilfspersonen an den Kunden abgetreten.

9. Schutzrechte, geistiges Eigentum

Bilder, Zeichnungen, Mass- und Lastangaben die zum Entwurf und Identifizierung eines Produktes dienen, bleiben auch nach Auslieferung und Zahlung der Ware Eigentum der Basys AG.

 

Patente, Marken, Know-how und Projekte bleiben Eigentum der Basys AG. Die Reproduzierung oder Weiterleitung an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Basys AG ist untersagt.

10. Anwendbares Recht

Für sämtliche Verträge zwischen Basys AG und ihren Kunden ist schweizerisches Recht anzuwenden.

11. Gerichtstand

Gerichtstand ist am Sitz der Basys AG. Die Basys AG ist berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.

 

Kirchberg, im März 2022

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